Batteriegesetz (BattG.)

Batteriegesetz (BattG.)

Verbraucher können Ihre Batterien kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben. Sie können die Batterien an uns, wie in der Anbieterkennzeichung bzw. im Impressum angegeben, zurückschicken. Der Endverbraucher (im Gesetz: „Endnutzer“) ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Elektro- und Elektronikgeräten dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne (§ 17 Abs. 1 Batteriegesetz) hat folgende Bedeutung: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Die chemischen Zeichen der Metalle (§ 17 Abs. 3 Batteriegesetz) haben folgende Bedeutung: "Cd" enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium, Hg enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber (Hydrargyrum), Pb enthält mehr als 0,004 Prozent Blei (Plumbum).

Der Vorlieferant ist seiner Meldepflicht beim Umweltbundesamt nachgekommen.

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